Gerichtsgutachten
In Rechtsstreitigkeiten ist es oftmals erforderlich, dass öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige mit den Begutachtungen und Prüfungen in den streitigen Angelegenheiten beauftragt werden.
Auf der Grundlage des durch das prozessführende Gericht erlassenen Beweisbeschlusses wird der Sachverständige tätig und erstellt dann sein Gerichtsgutachten, frei von jeder Bindung und ohne persönliches Interesse am Ergebnis.
Als öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger sehe ich mich als Helfer des Gerichts und stelle mein Fachwissen zur Beweis- und Urteilsfindung zur Verfügung.
Die Vergütung meiner Sachverständigentätigkeit erfolgt auf der Grundlage des Justizvergütungs- und Entschädigungsgesetz (JVEG). Für das Sachgebiet Möbel und Inneneinrichtungen beträgt das Honorar aktuell 90,- € je Stunde zzgl. MwSt. und für das Sachgebiet Hausrat aktuell 110,- € je Stunde zzgl. MwSt. und weiterer Aufwendungen.