Schiedsgutachten
Erfahrungsgemäß beauftragen in vielen Rechtsstreiten Gerichte öffentlich bestellte und vereidigte Möbelsachverständige mit den Begutachtungen und Prüfungen in den streitigen Angelegenheiten.
Parteien können sich im Vorfeld darauf einigen, dass ein Schiedsgutachten durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Möbelsachverständigen erstellt wird. Sie unterwerfen sich dann dem Ergebnis des Sachverständigengutachtens.
Dieses außergerichtliche Verfahren spart Zeit, Kosten und den Gang vor Gericht. Die Kosten werden nach dem jeweiligen Aufwand nach einem Stundensatz von aktuell 120,- € zzgl. MwSt. und Nebenkosten erstellt. Die Mindestauftragssumme beträgt 600,- € zzgl. MwSt. und ist nach Vertragsunterzeichnung zu leisten.
Im Bundesweiten Sachverständigenverzeichnisses der Industrie- und Handelskammer (https://svv.ihk.de) sind für industriell gefertigte Möbel alle öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen in Deutschland zu finden.